German-Lost-Found
Sofern das Objekt ihrer Begierde aus Metall ist, helfen wir Ihnen gerne kurzfristig mit unseren Metalldetektoren
Wichtige Herzensangelegenheiten:
Sie haben etwas verloren, oder möchten gezielt etwas finden, das Ihnen am Herzen liegt, einen besonderen emotionalen Wert darstellt, an dem viele Erinnerungen hängen, in dem wichtige Daten und andere Informationen gespeichert sind, ein kleines oder großes Vermögen darstellt… und Sie können es einfach nicht wiederfinden?
Oder Sie sind in der Landwirtschaft tätig und auf Ihrem Acker oder Wiese ist Metallschrott,der Ihre Landmaschinen beschädigen kann.Diesen Metallschrott würden wir für Sie mit unseren Metalldetektoren entfernen.
Wir suchen nur zielgerichtet nach:
Ehering,Schlüssel,Schmuck,Handy, Brille,Geld,Hörgerät etc.....
Wo wir z.B überall suchen:
Wir suchen auf dem Land und zu Wasser.
Wo und Was wir nicht suchen:
Wir suchen nicht nach Kulturdenkmalen oder Bodendenkmalen. Dieses bedarf einer Genehmigung Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz DschG §12 Abs.1
Welche Kosten entstehen, wenn Sie uns einen Suchauftrag erteilen ?
Wenn Sie einen Suchauftrag erteilen, entstehen automatisch Kosten für diesen Einsatz.
-Fahrtkosten
-Materialkosten
-Kosten der Suchzeit
Welche kosten fallen davon für Sie an, wenn Sie einen Suchauftrag erteilen ?
Da wir nicht kommerziell arbeiten, ist unsere Hilfe kostenlos. Sie zahlen also weder einen Stundenlohn für die Suchzeit noch einen Stundensatz für die Fahrzeit. Es entstehen nur kosten für unseren Einsatz, von denen Sie einen Kleinteil wie folgt übernehmen:
-Die Suchkostenerstattung besteht einerseits aus einem Beitrag den Sie zahlen für den Abstand (Hin und Rückfahrt) den wir fahren müssen um Ihnen helfen zu können. Rechnen Sie hier mit etwa 0,30€ pro Kilometer oder mit einem Mindestbetrag von 10,00€.
Diesen Betrag bezahlen Sie nur einmalig, egal ob die Suche 1 Stunde oder einen halben Tag dauert. Startpunkt ist üblicherweise 26122 Oldenburg.
und andererseits...wenn der Gegenstand tatsächlich gefunden wird:
-Aus einem angemessenen Finderlohn.
Finderlohn steht einem nach §971 BGB zu, wenn der gesuchte Gegenstand tatsächlich gefunden wird. Den Finderlohn bezahlen Sie nur dann, wenn der gesuchte Gegenstand auch wiedergefunden wird.
Bereits im Vorfeld werden wir mit Ihnen bei der kostenlosen Beratung alle Details durchsprechen und Ihnen erklären, wie der Suchvorgang ablaufen könnte. Auch wird bereits dann über die Suchkostenerstattung und den eventuellen Finderlohn gesprochen. Erst wenn wir alle Einzelheiten kennen, können wir beurteilen ob wir den Suchauftrag annehmen und für Sie durchführen können.
Bitte beachten Sie noch Folgendes:
Eine Fundgarantie kann nicht gegeben werden....Denn vielleicht hat jemand anderes es schon gefunden, oder es wurde an einem anderen Ort verloren als Sie dachten...je mehr Sie das Suchgebiet eingrenzen können und vor allen Dingen schnell reagieren, desto größer ist die Chance den Gegenstand wiederzufinden.
Dies ist eine nicht-kommerzielle Hobby-Webseite. Es gibt keine Verträge und auch für beide Seiten keine Verpflichtungen.